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Wie Immobilienfinanzierungen, die über Lebensversicherungen abgewickelt werden, Ihr Leben ruinieren.

Drei Fälle werden in der Dokumentation „Die Lebensversicherungsfalle: Reiche Konzerne – enttäuschte Kunden“ von ZDF Zoom am 31.08.2016 dargestellt. Einzelfälle? Nein, leider die traurige Wahrheit – Alltag.

…. bemerkenswert wie in dieser Sendung auf der einen Seite aufgezeigt wird, wie das Versicherungsspiel funktioniert, und auf der anderen Seite klar wird, wie intransparent diese Art der Altersvorsorge für den Kunden ist.

In diesem Bericht wird bestätigt, dass diese Art der Altersvorsorge oft eine Blackbox für den Kunden darstellt. Undurchschaubar sind weder genaue Investitions-, noch Kostenstrukturen. Wie soll man dann wissen, was jemals wirklich dabei herauskommt?

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Die Wahrheit über Lebensversicherungen

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Falltür: Lebensversicherungen als Tilgungshilfe

Viele verbinden das Darlehen für das Haus oder die Eigentumswohnung mit einer Kapitalversicherung. Die Idee scheint auf den ersten Blick ein solides (Bauspar-)Modell zu sein.
Der Plan ist, man schließt eine Kapitallebensversicherung ab und zahlt regelmäßig Beiträge. Dazu nimmt man beim Versicherer ein tilgungsfreies Darlehen auf – und zahlt zunächst nur die Zinsen.
Wenn dann nach Jahren die Versicherungssumme fällig wird, häufig nach dem 60. Lebensjahr, tilgt der Bauherr auf einen Schlag sein Darlehen. Alle Schulden sind mit einem Betrag bezahlt, man hat wieder monatliches Geld zur freien Verfügung. Doch oftmals geht die Rechnung nicht auf und es droht eine Zwangsversteigerung.

Die Wahrheit über Lebensversicherungen

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Falltür: Hypothekendarlehen und Lebensversicherungen

Der Bauherr oder Immobilienkäufer schließt ein Hypothekendarlehen ab und zahlt dafür nur die Zinsen. Gleichzeitig bespart er eine Renten- oder Kapitallebensversicherung. Oft ist der Plan, dass anstelle der Tilgungen ein geringerer Betrag in die Versicherung eingezahlt wird.

Dies ist eines der starken Argumente von Vermittlern. Dazu winken diese noch mit Steuerersparnissen wie z.B. steuerfreie Auszahlungen der Lebensversicherungen nach 12 Jahren und nicht zu vergessen die Absetzbarkeit von Schuldzinsen in der Steuererklärung bei vermieteten Immobilien. Die Rechenbeispiele machen glauben, dass Sie so keinen Sparvorteil auslassen und neben der Immobilie auch später noch mehr im Portemonnaie haben.

Das war einmal! Seit spätestens dem Fall der Steuerprivilegien in 2005 und der derzeitigen Niedrigzinspolitik werden solche Baufinanzierungen eher zum Albtraum, wenn die Auszahlung der Lebensversicherung naht.

Wie in der ZDF-Reportage gezeigt, deckt die ausgezahlte Lebensversicherung in den meisten Fällen nicht die Restschuld.

Falltür: Lebensversicherungen zur Altersvorsorge

Ob eine Lebensversicherung mit oder ohne Riester- und Rürup-Zuschüssen besteht, auch hier kommt nicht das heraus, was Sie sich erhoffen bzw. was man Ihnen versprochen hat. Die damaligen Hochrechnungen, die als „noch klein gerechnet“ bezeichnet wurden, erweisen sich heute oft als Irrtum.

Die Kalkulation, dass im letzten Drittel eine Schwungwelle nach oben noch gigantische Vermögenszuwächse bringt, ist heute mehr als Utopie. Achtung: Wenn Sie eine Versicherung mit Riester und Rürup ansparen, wird diese Summe am Ende der Laufzeit – bis auf vielleicht kleine Teile – nur in Monatsraten ausbezahlt.

Lebensversicherungen für Hypothekendarlehen

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Restschulden, die zu Zwangsversteigerungen führen

Wenn kurz vor Renteneintritt der Versorgungsplan nicht aufgeht und es offensichtlich ist, dass die Rentenzahlung keine Spielräume mehr ermöglicht, wenn weitere Ratenzahlungen anstehen oder sogar ein Kredit bei der geringen Rente nicht mehr abgeschlossen werden kann:
 
Da wird der Traum von den eigenen vier Wänden zum Albtraum.
Jetzt heißt es, weise zu handeln, um kein armer und unfreier Eigentümer zu sein.

Noch retten, was zu retten ist!

Diese Haltung gilt bei der Betrachtung Ihrer Kapitalanlage. Bei solch einem emotionalen Thema Ruhe zu bewahren, dazu braucht es Wissen um eine Lösung, die Ihr hart verdientes Geld sichert.

Lassen Sie sich nicht einlullen mit den Worten: „Sie haben einen Altvertrag und bekommen noch 4%.“ Die Frage ist, auf was bekommen Sie die 4%? Lassen Sie sich nicht locken mit Steuerersparnissen, wo Sie am Ende draufzahlen.

Die Versicherungsgesellschaft und der Vermittler haben kein Interesse, dass Sie informiert sind, frühzeitig aussteigen oder gar all Ihre Rechte in Anspruch nehmen, die Ihnen der Gesetzgeber ermöglicht. Dies könnte das gesamte System ins Wanken bringen, wenn alle Versicherungsnehmer plötzlich krititsch und reflektiert mit Verträgen umgehen.

Punkt 1: Sehen Sie sich genau die Ablaufleistungen der letzten fünf Jahre an.
Punkt 2: Beachten Sie, dass die 4% nie auf Ihre monatliche Einzahlung gewährt wird, sondern auf den Betrag abzüglich der Kosten. Dies kann ein Abzug von bis zu 40% sein.
Punkt 3: Beachten Sie Kaufkraftverlust und Inflation, die Ihren Vermögensaufbau schmälern.
Punkt 4: Investieren Sie in Sachwerte!

Ihr gutes Recht – ohne Vorauszahlung

Die meisten scheuen sich, ihr Recht einzufordern. Die Kosten für das Einfordern über einen Rechtsanwalt und die langen Gerichtsprozesse mit einer geringen Aussicht auf Erfolg halten viele davon ab.  Der Verlust ist groß genug und soll auf keinen Fall noch größer werden. Die Belastungen sind zu hoch, um diesen kostenintensiven Weg zu gehen.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Wir bieten Ihnen ein Konzept an, bei dem Sie mit einem geringen Invest das Verfahren starten können, um Ihr Geld zurückzufordern. Denn die wenigsten wissen, dass viele neue Urteile fast jedem ermöglichen, aussichtsreiche Forderungen an die Versicherungsgesellschaften zu stellen.

Ob es sich um eine laufende, ruhende oder ausgezahlte Kapitalanlage handelt, ein fachlicher Blick lohnt sich, um sicher zu sein, ob dort noch Vermögen schlummert und Sie Verluste in Gewinne wandeln können.

Besonders Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die in dem Zeitraum von 08/1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen wurden, sind hier zu beachten. Aber auch andere Zeiträume sind begutachtungswürdig.

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