Seite auswählen

Mitarbeiter binden und Lohnnebenkosten senken

Der Bundesfinanzhof (BFH) ermöglicht jedem Unternehmen Sachbezüge bis zu einer bestimmten Freigrenze komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter,  zusätzlich  zum Gehalt oder als Entgeltumwandlung, auszugeben.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Bis November 2016 war dies nur über Tank-, Einkaufs- oder Restaurantgutschein möglich, was aber schlussendlich dazu führte, dass die Mitarbeiter nur ein kurzfristiges Plus verzeichnen konnten. Es war eine kleine Ersparnis, ein kleines Extra. Diese Nutzung der steuerfreien Sachbezüge entwickelt keine Nachhaltigkeit und hinterlässt weder einen bleibenden Eindruck, noch einen Vermögensaufbau.

Private Vorsorge, um das Damoklesschwert Altersarmut abzuwehren, wird für alle immer mühevoller. Zum einen ist es schwer, eine sichere Anlageform zu finden. Zum anderen wird es für viele Arbeitgeber fast unmöglich, bei den steigenden Nebenkosten noch etwas anzusparen. Auch staatlich geförderte Versicherungsprodukte bringen oftmals nicht das gewünschte Resultat im Rentenalter. Es kann sich sogar als Nachteil entpuppen.

Wir kämpfen gegen die Altersarmut und gegen Anlageformen,
die am Ende dem Einzelnen mehr schaden
als die Lebensqualität zu verbessern.

Steuerfreie Sachbezüge – Wege aus der Altersarmut

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die Gehälter und Löhne Ihrer Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei über Sachbezüge aufzustocken. Das erhöht die Motivation der Mitarbeiter und verstärkt die Bindung ans Unternehmen.

Durch Wirtschaftsprüfer bestätigt sind die EUR 44, geregelt im §8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes als steuerbegünstigte Sachbezüge, ab sofort in den Aufbau eines Edelmetalldepots einsetzbar. Dies bedeutet, Sie bieten eine sinnvolle Strategie gegen die Altersarmut.

Ebenso senken Sie Ihre Lohnnebenkosten pro Mitarbeiter um ca. EUR 10.

Ausschöpfen der monatlichen 44 € – Grenze für den Sachbezug

Die Zuwendungen oder Entgeltumwandlungen dürfen vom Arbeitgeber nie als Barzahlung erfolgen. Daher waren in der Vergangenheit elektronische Gutscheinkarten ein beliebtes Mittel vieler Personalverantwortlichen, um den Sachbezug zu nutzen. Der Sachlohn wurde über Gutscheinkarten abgewickelt, die eine Kostenersparnis beim Tanken, Essen und Einkaufen ermöglichte.

So wurde der Geldbeutel zwar entlastet, aber eine Gewinnsteigerung oder gar ein Vermögensaufbau erfolgte so nie.

Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) sind Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei.

Mitarbeitermotivation und Lohnnebenkostensenkung der Königsweg!

Steuerfreie Gehaltserhöhung und Mitarbeitermotivation

Die erste Freude bei einer Gehaltserhöhung ist groß, doch sieht man die Abrechnung ergreift einen schnell der Frust.

nachrechnenManchmal sind es 50 %, also rund die Hälfte, die als Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Dazu kommt noch der Arbeitgeberanteil.

Wenn ein lediger Mitarbeiter mit einem Grundeinkommen von EUR 2000 eine Gehaltserhöhung von EUR 100 erhält, bleibt nach Abzug der Steuer- und Sozialabgaben nur ein Plus von EUR 53,58. Der Arbeitergeber selbst hat keine EUR 100 Aufwand, sondern etwa EUR 120.

Somit haben beide erhebliche Nachteile, wenn der klassische Weg einer Gehaltserhöhung  eingeschlagen wird.

Doch es geht auch anders – steuer- und sozialabgabenfrei durch

  • Sachbezug als zusätzliche Arbeitgeberleistung (Gehaltserhöhung)
  • Sachbezug aus Gehaltsumwandlung

 

Zu schön, um wahr zu sein? Nein!
Es gibt die Möglichkeit, eine legale und erfreuliche alternative Gehaltserhöhung in ein lukratives Investment zu wandeln.

Für den Arbeitgeber, der im oben genannten klassischen Fall der Gehaltserhöhung120 EUR Kosten zu tragen hätte, würde es wie folgt aussehen:

44 Euro SachbezugVariante 1:
Der Arbeitgeber stimmt einer Entgeltumwandlung über EUR 44 in Sachbezüge zu. Dadurch reduzieren sich die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber pro Arbeitnehmer um ca. EUR 10.

Variante 2:
Der Arbeitgeber kann die EUR 44 auch als Gehaltserhöhung auszahlen und spart sich somit auf diesen Betrag ebenso die Lohnnebenkosten.

Neugierig geworden?

Haben Sie Fragen, wünschen Sie nähere Informationen oder ein persönliches Beratungsgespräch, dann schreiben Sie uns unter service@geldrettung.com.